Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Kultour GmbH
Stand: 01.04.2024
I. Geltungsbereich, Begriffsbestimmung
1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Kultour GmbH (nachfolgend: „Kultour“) und dem Kunden (nachfolgend: „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer aktuellen Fassung.
2. Abweichende AGB des Kunden werden von Kultour nicht anerkannt, es sei denn, Kultour stimmt ihrer Geltung innerhalb von zwei Wochen ausdrücklich zu.
3. Haben die Vertragsparteien im Einzelfall Vereinbarungen getroffen, gehen diese den AGB vor.
II. Vertragsabschluss / Übertragung von rechten und pflichten des käufers
1. Der Kunde ist längstens 6 Wochen an die Bestellung gebunden.
2. Der Vertrag ist geschlossen, wenn Kultour die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt oder die Ware an den Kunden übergibt.
3. Kultour ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich nach Klärung der Lieferbarkeit schriftlich mitzuteilen.
4. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.
5. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus den mit Kultour geschlossenen Verträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Kultour.
III. Preise
1. Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ab Herstellerwerk Deutschland zuzüglich Transportkosten. Vereinbarte Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet.
2. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, werden die am Tag des Vertragsschlusses geltenden Listenpreise der Kultour GmbH zuzüglich Umsatzsteuer als Kaufpreis vereinbart.
IV. Zahlungen und zahlungsverzug
1. Der Kaufpreis ist bei der Übergabe des Kaufgegenstandes - spätestens jedoch 8 Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnungen oder einer anderen Abrechnungsunterlage zur Zahlung fällig.
2. Gegen die Ansprüche von Kultour kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertrag beruht.
3. Kommt der Kunde mit Zahlungen - bei Vereinbarung von Teilzahlungen mit zwei aufeinanderfolgenden Raten - in Verzug, so kann Kultour unbeschadet seiner Rechte aus Abschnitt VI. Ziffer 3 den Kunden schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen mit der Erklärung, dass nach Ablauf dieser Frist die Erfüllung des Vertrages durch den Kunden abgelehnt wird. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist Kultour berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen.
4. Verzugszinsen werden mit 4 % p.a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Kultour kann höhere Zinsen verlangen, wenn eine Belastung mit einem höheren Zinssatz von Kultour nachgewiesen werden kann.
V. Lieferung und lieferverzug
1. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich von Kultour anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein neuer Liefertermin oder eine neue Lieferfrist zu vereinbaren.
2. Der Kunde kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist Kultour schriftlich auffordern, binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt Kultour in Verzug.
3. Der Kunde kann neben Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn Kultour Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Kunde kann im Fall des Verzugs auch schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis, dass er die Abnahme der Ware nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf ist der Kunde berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dieser beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10 % der Gegenleistung.
4. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, steht ihm ein Schadenersatzanspruch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Kultour zu. Der Anspruch auf Lieferung ist in den Fällen dieses Absatzes ausgeschlossen. Wird Kultour während des Verzuges die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet Kultour gleichwohl nach Maßgabe der Absätze 1 und 2, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten sein würde.
5. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt Kultour bereits mit Überschreitung des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug.
6. Höhere Gewalt oder bei Kultour oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, wie z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Unterbrechung der Lieferketten, Pandemie etc., die Kultour ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Ware zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffer 1 und 2 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
7. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Ware nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
8. Sofern Kultour oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder der bestellten Ware Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein hieraus keine Rechte abgeleitet werden.
9. Verlangt der Kunde während der Laufzeit der Lieferfrist irgendwelche Änderungen in der Ausführung oder hinsichtlich des Lieferumfangs oder kommt er seinen vertraglichen Verpflichtungen bei Fälligkeit nicht pünktlich nach, so wird hierdurch die Laufzeit der Lieferfrist unterbrochen; etwaige sich hieraus ergebende Verzögerungen bei der Lieferung sind nicht von Kultour zu vertreten.
10. Kultour ist zu Teillieferungen berechtigt.
VI. Abnahme
1. Der Kunde hat das Recht, innerhalb von 8 Tagen nach Bereitstellung die Ware am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und die Pflicht, sie innerhalb dieser Frist abzunehmen.
2. Weist die angebotene Ware erhebliche Mängel auf, die nach Rüge während Frist nach Ziffer 1 dieses Abschnitts nicht innerhalb von 8 Tagen vollständig beseitigt werden, kann der Kunde die Abnahme ablehnen.
3. Bleibt der Kunde mit der Abnahme der Ware länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so kann Kultour dem Kunden eine schriftliche Nachfrist von 14 Tagen setzen mit der Erklärung, dass Kultour nach Ablauf dieser Frist eine Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist Kultour berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutretenoder Schadenersatz zu verlangen. Der Bereitstellung und der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch bei Gewährung einer Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.
4. Verlangt Kultour Schadenersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadenbetrag ist höher anzusetzen, wenn Kultour einen höheren Schaden nachweist. Der Schadenbetrag ist niedriger anzusetzen, wenn der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
5. Macht Kultour von den Rechten gemäß den Ziffern 3 und 4 keinen Gebrauch, kann Kultour frei über die Ware verfügen und an deren Stelle binnen angemessener Frist einen gleichartigen Gegenstand zu den Vertragsbedingungen liefern.
VII. eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem geschlossenen Vertrag Eigentum von Kultour.
2. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch der Ware berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus den nachfolgenden Bestimmungen dieses Abschnitts nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, kann Kultour die Ware vom Kunden herausverlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist die Ware unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf die Forderung durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Das Herausgabeverlangen gilt bei Teilzahlungsgeschäften eines nicht als Kaufmann in das Handelsregister eingetragenen Kunden als Rücktrittserklärung mit Kündigung des Teilzahlungsgeschäfts.
3. Verlangt Kultour die Herausgabe der Ware, ist der Kunde unter Ausschluss von etwaigen Zurückbehaltungsrechten - es sei denn, es handelt sich um Einwendungen aus demselben Vertrag - verpflichtet, die Ware unverzüglich an Kultour herauszugeben.
4. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Ware trägt der Kunde. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10 % des Verwertungserlöses. Sie sind höher anzusetzen, wenn Kultour Kosten nachweist; sie sind niedriger anzusetzen, wenn der Kunde niedrigere Kosten nachweist. Der Erlös wird dem Kunden nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Vertrag zusammenhängender Forderungen gutgeschrieben.
5. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder anderweitige, die Sicherung beeinträchtigende Überlassung der Ware sowie seine Veränderung nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Kultour zulässig.
6. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) Kultour zu. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Zulassungsstelle schriftlich zu beantragen, dass die Zulassungsbescheinigung II Kultour ausgehändigt wird.
7. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändungen der Ware oder bei Ausübungen des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt hat der Kunde Kultour sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
8. Der Kunde hat die Pflicht, die Ware während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.
VIII. Gewährleistung, Sachmängel
1. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Übergabe oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen seitens Kultour oder deren Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
2. Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Übergabe an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn Kultour nicht binnen sieben Werktagen nach Übergabe eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge Kultour nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte. War der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.
3. Bei Mängeln der gelieferten Gegenstände ist Kultour nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, dh der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von Kultour, kann der Kunde Schadensersatz verlangen.
4. Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die Kultour aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird Kultour nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen Kultour bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, bspw. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen Kultour gehemmt.
5. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung von Kultour den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
6. Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.
IX. Datenschutz, Datenspeicherung und -Verarbeitung
1. Der Kunde stimmt der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten, auch seiner personenbezogenen Daten, zum Zwecke des Vertragsabschlusses und der Vertragsdurchführung zu.
2. Der Kunde kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft die Einwilligung widerrufen und hat die Rechte auf Auskunft, Löschung und Berichtigung gemäß DSGVO.
X. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist der Sitz von Kultour, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
2. Es gilt das Recht der Bunderepublik Deutschland.
3. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand Münster.
4. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen von Kultour gegenüber dem Kunden dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die Gültigkeit dieses Vertrages insgesamt nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Möglichen hinsichtlich Ort, Zeit, Maß und Geltungsbereich dem am nächsten kommt, was von den Vertragsparteien nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in wirtschaftlicher Hinsicht gewollt war. Gleiches gilt für etwaige Lücken in diesem Vertrag.
Kultour GmbH
Wolbecker Windmühle 51
48167 Münster
Telefon: +49 (25 06) 812 40-0
Fax.: +49 (25 06) 812 40-24
Mail: info@kultour.de
Geschäftsführung: Fritz von Burkersroda
Geschäftsführung: Hans von Burkersroda
Registergericht: Amtsgericht Münster, HRB 5373
Umsatzsteuer ID Nr.: DE 811709839
Inhaltlich verantwortlich: Hans von Burkersroda